Treffen der Kälte-/Klima-Organisationen mit BMWK und BMUV

Die Auswirkungen des Entwurfs der EU-Kommission zur Novellierung der F-Gase-Verordnung haben mehrere Organisationen der Kälte-/Klimabranche dazu veranlasst, sich in Brandbriefen an die politischen Entscheidungsträger zu wenden. Am 29. November 2022 trafen sich Vertreter des DKV, der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, des VDKF, BIV und ZVKKW mit Zuständigen aus dem Umwelt- (BMUV) und Wirtschaftsministerium (BMWK) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) zu einem fachlichen Austausch im Umweltministerium in Bonn. Dabei standen vor allem die Probleme für Betreiber und das Handwerk im Mittelpunkt der Gespräche.

Teilnehmer der Diskussionsrunde zur Novellierung der F-Gase-Verordnung im Umweltministerium in Bonn; v.l.n.r. Christoph Brauneis (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg/VDKF), Karl-Heinz Thielmann (VDKF), Dietrich Asche (BIV), Roswitha Böhrer (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik), Sebastian Schnatz (BMUV), Jörg Peters (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik), Guest Prof. (ZJU) Dr.-Ing. Holger Neumann (DKV). Online zugeschaltet waren: Heidi Stockhaus (BMUV), Dr. Peter Vach, Mike Busse-Lepsius und Adrian Saupe (BMWK), Dr. Diana Thalheim (UBA), Steffen Klein (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg/VDKF), Heribert Baumeister (BIV), Prof. Dr.-Ing. Ullrich Hesse und Jörn Schwarz (DKV)
Bild: VDKF e.V.

Teilnehmer der Diskussionsrunde zur Novellierung der F-Gase-Verordnung im Umweltministerium in Bonn; v.l.n.r. Christoph Brauneis (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg/VDKF), Karl-Heinz Thielmann (VDKF), Dietrich Asche (BIV), Roswitha Böhrer (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik), Sebastian Schnatz (BMUV), Jörg Peters (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik), Guest Prof. (ZJU) Dr.-Ing. Holger Neumann (DKV). Online zugeschaltet waren: Heidi Stockhaus (BMUV), Dr. Peter Vach, Mike Busse-Lepsius und Adrian Saupe (BMWK), Dr. Diana Thalheim (UBA), Steffen Klein (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg/VDKF), Heribert Baumeister (BIV), Prof. Dr.-Ing. Ullrich Hesse und Jörn Schwarz (DKV)
Bild: VDKF e.V.

In der intensiv geführten Diskussion konnten die Kernaussagen der Brandbriefe vorgestellt und kommentiert werden. Die Kälteorganisationen stellten zunächst die bisherigen Erfolge der gesamten Branche bei der Umsetzung der F-Gase-Verordnung sowohl in Bezug auf die Reduzierung der HFKW-Kältemittelmengen, den kontinuierlich zunehmenden Marktanteil an Anlagen mit natürlichen Kältemitteln als auch den Know-how-Zuwachs der Kälte-Klima-Fachbetriebe im Bereich der natürlichen Kältemittel dar. Sie betonten, dass sie die Inhalte der derzeitigen F-Gase-Verordnung und die Notwendigkeit zur weiteren Reduzierung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen vollkommen unterstützen.

Den in der Novellierung geforderten deutlich schnelleren Phase-down aus der Verwendung von F-Gasen sehen die Organisationen jedoch äußerst kritisch. Eine weitere drastische Reduzierung der verfügbaren Kältemittelmenge stellt vor allem eine Gefahr für den weiteren Betrieb der zahllosen Kälte- und Klimaanlagen im Bestand dar – darunter auch viele in der kritischen Infrastruktur –, bei denen der Einsatz natürlicher Kältemittel nicht durch eine Umrüstung, sondern nur durch einen Komplettaustausch der Anlage möglich ist. Die Branche hat sich auf die Verwendungsverbote und die durch die Verordnung geregelten Quoten an F-Gasen eingestellt; für die Umsetzung einer weiteren Verschärfung benötigt die Branche jedoch deutlich mehr Zeit.

Zudem sehen die Organisationen einen Zielkonflikt, was den von der Bundesregierung geplanten Ausbau der Wärmepumpeninstallationen (jährlich 500.000 Anlagen ab 2024) betrifft. Der Marktanteil von Propan-Wärmepumpen wird nach Herstellerangaben bis 2030 bei höchstens 50 % der neu zu installierenden Anlagen liegen; der Rest benötigt weiterhin fluorierte Kältemittel. Erschwerend für das Erreichen der Wärmepumpenziele kommt hinzu: Wenn Betreiber befürchten müssen, dass fluorierte Kältemittel künftig nicht in ausreichender Menge für Servicezwecke zur Verfügung stehen werden, führt dies zu einer Kaufzurückhaltung in Bezug auf diese Wärmepumpenart.

Zu den weiteren in Bonn angesprochenen Problemfeldern zählen:

·       Es gibt weiterhin Anwendungen, für die der Einsatz nicht-brennbarer Kältemittel erforderlich ist

·       Mangelnder Kenntnisstand im Umgang mit brennbaren Kältemitteln auf Betreiberseite

·       Hohe Investitionen für Betreiber bei vorzeitigem Anlagenaustausch wegen fehlendem Kältemittel

·       Gefährdung der Kältemittel-Lieferketten durch weitere Quoteninhaber

·       Weiterhin großer Schulungsbedarf bei Fachbetrieben und Planern

·       Teils willkürliche Entscheidungen von lokalen Brandschutzsachverständigen bei der Inbetriebnahme von Anlagen mit brennbaren Kältemitteln aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Vorgaben

·       Fehlende Personalstrukturen bei den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)

·       Wachsender illegaler Kältemittelhandel

Die Organisationen forderten u.a. eine Beibehaltung der geltenden Kältemittelquoten bis 2030, einen mit der Branche abgestimmten Phase-down bis 2050, die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für den Einsatz brennbarer Kältemittel und eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Wartungsverträgen zur Sicherstellung von Dichtheit und Energieeffizienz von Anlagen.

Die Vertreter der Ministerien machten deutlich, dass die Bundesregierung eine deutlichere Reduzierung der Kältemittelquoten für unabwendbar erachte, um die klimapolitischen Ziele erreichen zu können. Man wolle aber sicherstellen, dass auch künftig genügend HFKW-Kältemittel für den Betrieb von Bestandsanlagen und den Wärmepumpenhochlauf zur Verfügung stehen. Die Antwort darauf, wie gewährleistet werden kann, dass die drastisch reduzierten Kältemittelmengen auch dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden, blieben die Vertreter der Ministerien jedoch schuldig. Weiterhin wurde seitens der Ministerien darauf hingewiesen, dass künftig und auch bereits nach heutiger F-Gase-Verordnung die Möglichkeit bestehe, in Ausnahmefällen auf Antrag eine befristete Ausnahmegenehmigung zu erteilen, nach der bestimmte Erzeugnisse von der Quotenregelung ausgenommen werden, bzw. bestimmte Erzeugnisse länger erlaubt werden. Dazu müsse nachgewiesen werden, dass es für die Erzeugnisse keine Alternativen gibt oder diese aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht genutzt werden können oder bei der Verwendung von technisch realisierbaren und sicheren Alternativen unverhältnismäßige Kosten entstünden.

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