BIV / FGK / VDKF

Vergabebeschleunigungsgesetz – Europäische Standards nicht weiter überbieten!

BIV (www.biv-kaelte.de), FGK (www.fgk.de) und VDKF (www.vdkf.de) haben sich in Stellungnahmen zum Vergabebeschleunigungsgesetz an die politischen Entscheider im Bundesrat und Bundestag gewandt. Das Gesetz wurde am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen.


Bild: BIV / VDKF

Bild: BIV / VDKF
Die führenden Organisationen der Kälte- und Klimabranche begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie dessen Ziel, die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu gestalten und die Zugangshürden für den Mittelstand sowie den bürokratischen Aufwand für diesen zu senken. Bedenken bestehen jedoch, weil das Gesetz vorsieht, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu treffen.

Selbstverständlich unterstützen BIV, FGK und VDKF das Ziel, den Klimaschutz bei der öffentlichen Vergabe nicht außer Acht zu lassen. Die Verbände sind jedoch der Auffassung, dass es vor allem im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung bereits ausreichende europäische Regelungen gibt, die dazu beitragen, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Hierzu zählen die Ökodesign-Anforderungen, die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und die 2024 novellierte F-Gase-Verordnung. Die Klimaziele der Bundesregierung sollen und müssen im Fokus stehen, ohne aber die bestehenden, europäischen Standards noch weiter zu überbieten.

Wenn nicht mehr alle am Markt verfügbaren Technologien genutzt werden können, die maßgeblich und nachweisbar zu CO2-Einsparungen beitragen, würden effiziente Technologien ungenutzt bleiben, was den Klimazielen der Bundesregierung und der von ihr stets geforderten Technologieoffenheit widerspricht. Der im Gesetz formulierte „wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln“ wäre zudem gefährdet. Zusätzliche Vorgaben würden das Vergaberecht nicht, wie im Gesetz vorgesehen, vereinfachen, sondern erschweren. Laut Gesetzentwurf sollen schließlich bewusst zu strikte Anforderungen gesenkt werden, um Anreize für Investitionen zu setzen. Zusätzliche Beschränkungen und Bürokratisierung würden zudem die Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen reduzieren und Handwerksunternehmen die Teilnahme daran erschweren.

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