Vergabebeschleunigungsgesetz – Europäische Standards nicht weiter überbieten!
BIV (www.biv-kaelte.de), FGK (www.fgk.de) und VDKF (www.vdkf.de) haben sich in Stellungnahmen zum Vergabebeschleunigungsgesetz an die politischen Entscheider im Bundesrat und Bundestag gewandt. Das Gesetz wurde am 6. August vom Bundeskabinett beschlossen. Die führenden Organisationen der Kälte- und Klimabranche begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie dessen Ziel, die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu gestalten und die Zugangshürden für den Mittelstand sowie den bürokratischen Aufwand für diesen zu senken. Bedenken bestehen jedoch, weil das Gesetz vorsieht, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu treffen. Die Klimaziele der Bundesregierung sollen und müssen im Fokus stehen, ohne aber die bestehenden, europäischen Standards noch weiter zu überbieten. Wenn nicht mehr alle am Markt verfügbaren Technologien genutzt werden können, die maßgeblich und nachweisbar zu CO2-Einsparungen beitragen, würden effiziente Technologien ungenutzt bleiben, was den Klimazielen der Bundesregierung und der von ihr stets geforderten Technologieoffenheit widerspricht. Weitere Informationen sowie die komplette Stellungnahme finden Sie unter www.t1p.de/KKA5-25VBG.