BEG-Termine 2024 im Auge behalten und nutzen
				
				
								
				
					
    	Seit Ende Februar können Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser und seit Ende Mai auch Eigentümer privat vermieteter Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum) Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wärmeerzeuger stellen. Mitsubishi Electric Living Environment Systems (www.mitsubishi-les.com) weist darauf hin, dass voraussichtlich ab Ende August die BEG-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in gewerblicher Vermietung und damit für die Wohnungswirtschaft geöffnet wird. Weitere Informationen unter www.t1p.de/KKA4-24BEG.

 
						 
									

 
									 
									