Chemikaliengesetz (ChemG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF,
www.vdkf.de) weist in seinem WhatsApp-Kanal darauf hin, dass am 1. April die Neufassung des ChemG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: „Mit dem Gesetzentwurf wird das ChemG an die F-Gase-Verordnung angepasst. So werden die Bereitstellung und das Inverkehrbringen von F-Gasen und von F-Gas-haltigen Produkten und Anlagen, die illegal in Verkehr gebracht wurden, untersagt. Eine Ausnahme hierfür gibt es für ohne die benötigte F-Gas-Quote importierte vorbefüllte Anlagen, die entdeckt wurden. Wer über entsprechende F-Gas-Quote verfügt, kann sie trotzdem noch erwerben und an Dritte abgeben. Für illegal importiertes Kältemittel selbst gilt das nicht. …“ Weitere Informationen und weiterführende Links unter www.t1p.de/KKA3-26ChemG.
