Einsatz von Kälterohrträgern ist Pflicht
Armacell (www.armacell.com) weist auf eine zentrale Neuerung der DIN 4140 hin: Für kaltgehende und kältemittelführende Leitungen ist der Einsatz von Kälterohrträgern jetzt verpflichtend. Ziel ist die sichere thermische Entkopplung im Befestigungsbereich, eine Grundvoraussetzung zur Vermeidung von Tauwasser, Wärmeverlusten und Folgeschäden.
Rohraufhängungen gelten als potenzielle Schwachstellen im Dämmsystem. Wird eine Rohrleitung nicht zuverlässig thermisch von der Befestigung entkoppelt, entstehen Wärmebrücken und es kann zur Bildung von Tauwasser kommen. Das führt zu Energieverlusten, einem erhöhten Korrosionsrisiko und der Gefahr kostenintensiver Folgeschäden. Herkömmliche Rohrschellen oder ungeeignete Befestigungen ohne wärmebrückenfreie Auflager entsprechen daher nicht dem Stand der Technik. Weitere Informationen insbesondere zur DIN 4140:2023-05 und zur DIN 4140 finden Sie unter www.t1p.de/KKA4-25Armacell.