ErP: Was sich jetzt für OEMs, Anlagenbauer und Betreiber ändert
Mit der ErP 2026 verschärft die Europäische Union ab Juli die Anforderungen an Ventilatoren deutlich. Neue Effizienzgrenzen, veränderte Bewertungsmethoden und erweiterte Dokumentationspflichten betreffen nicht nur Ventilatorhersteller, sondern auch OEMs, Anlagenbauer und Betreiber. ebm‑papst (www.ebmpapst.com) informiert über die wichtigsten Änderungen und zeigt, worauf sich Anwender jetzt einstellen sollten.
Erstmals definiert die Verordnung eindeutig, wann ein Ventilator als vollständig gilt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Laufrad, Motor und Stator. Wer unvollständige Ventilatoren vervollständigt oder in eigene Systeme integriert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, gilt regulatorisch als Hersteller – mit allen Pflichten zur Konformitätsbewertung und CE‑Kennzeichnung.
Weitere Informationen zu den daraus resultierenden Pflichten bei Information, Dokumentation und Reparatur sowie die Fristen finden Sie unter www.t1p.de/KKA3-26ebm.
