Neue Regel: Asbest betrifft viel mehr Handwerksbetriebe

Wie Betriebe Expositionsregister richtig und einfach umsetzen

Neue Asbest- und Gefahrstoffregeln treffen deutlich mehr Handwerksbetriebe als früher und die nächste Übergangsfrist endet bereits am 19. Dezember 2026. Wer in Bestandsgebäuden arbeitet, muss Gefährdungen sauber beurteilen, Beschäftigte qualifizieren und Expositionen korrekt dokumentieren. Im Angesicht der TRGS 519 stehen Betriebe vor der Entscheidung, entweder ihre Software kostenpflichtig zu erweitern oder in zusätzliche Tools zu investieren. Der folgende Beitrag gibt Tipps um Aufwände gering und Kosten niedrig zu halten.

Der Schutz von Mitarbeitern gegenüber Gefahrstoffen wie Asbest musste verbessert werden. Beispielsweise verursachten Lungenerkrankungen laut der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) im aktuellen Jahresbericht 2024 gut 131 Millionen von insgesamt 205 Millionen Euro. Das sind knapp zwei Drittel aller Aufwendungen.

Dennoch hören wir, dass viele Betriebe das Thema Expositionsregister (auch: Expositionsverzeichnis) für Gefahrstoffe immer noch mit spezialisierten Sanierungsfirmen verbinden und nicht mit „normalen“ Tätigkeiten, wie etwa der Installation einer Klimaanlage. Für solche „normalen“ Instandhaltungs-, Montage- und Wartungsarbeiten konkretisiert die neue TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe), die in der zweiten Jahreshälfte 2026 erscheinen soll, jedoch zeitnah die Spielregeln.

Das bedeutet: Auch bei „kleinen“ Arbeiten, also Arbeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko, ist die Exposition sauber zu dokumentieren. Da sich beispielsweise Asbest auch in Putz, Spachtelmassen oder Fliesenklebern befinden kann, kommen Mitarbeiter schnell damit in Kontakt.

Gerade jetzt, in den heißen Sommern, interessieren sich mehr und mehr Leute für Klimaanlagen. Löcher werden gebohrt, Wanddurchführungen hergestellt. Vom Asbest im Putz über alte Brandschutzplatten bis hin zu giftigen Dämmmaterialien lauern überall Gefahrstoffe.

Termine: Warum das Thema jetzt akut wird

Dezember 2024: neue Gefahrstoffverordnung tritt in Kraft. Verschärfte Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen.

Dezember 2025: neue EU-Asbestrichtlinie gilt. Beschäftigte besser vor Asbestexposition schützen und entsprechende Nachweise sauber führen.

Zweite Jahreshälfte 2026: die neue TRGS 519 (soll voraussichtlich noch 2026 veröffentlicht werden). Wird konkretisieren, wie Betriebe die Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung und EU-Richtlinie umzusetzen haben.

Welche Betriebe sind betroffen?

Allgemein sind alle Betriebe betroffen, deren Mitarbeiter in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen könnten. Das gilt vor allem, wenn sie mit Bestandsimmobilien von vor dem Asbestverbot vom 31. Oktober 1993 arbeiten (je nach Schätzung betrifft das ca. 70 % aller Gebäude in Deutschland).

Neu ist, dass Prüf- und Dokumentationspflichten nun auch alltägliche Montage-, Wartungs- und Umbauarbeiten im Gebäudebestand betreffen. Zu diesen gehören beispielsweise:

Bohren von Befestigungslöchern für Innen- und Außengeräte

Rückbau alter Klima- oder Kälteanlagen

Kernbohrungen und Wanddurchführungen

Öffnen abgehängter Decken und Installationsschächte

Demontage alter Lüftungskanäle oder Luftleitungen

Arbeiten an alten Rohr- und Anlagendämmungen

Was müssen Betriebe nun tun

Ganz generell müssen Firmen zuerst überprüfen, ob sie mit betroffenen Bestandsimmobilien arbeiten. Der Betrieb darf nicht einfach so tun, als gäbe es kein Risiko, denn wie gesagt – Asbest lauert schon im Putz.

Konkret bedeutet das: Vorhandene und vermutete Gefahrstoffe beim Auftraggeber abfragen, Qualifizierung des Mitarbeiters (z. B. im HR-Tool) prüfen, Gefährdungsanalysen durchführen, Schutzmaßnahmen ergreifen und den Kontakt mit den Gefahrstoffen anschließend im personenbezogenen Expositionsverzeichnis (gemäß TRGS 410,
www.t1p.de/KKA5-26TRGS410) dokumentieren.

Oftmals ist eine digitale Umsetzung der neuen Pflichten schneller, effizienter und auch sicherer, da die Software zum Beispiel die zu befüllenden Informationen vorgibt. Bei einer analogen Zettellösung könnten Mitarbeiter Felder leer lassen, um sie später zu befüllen, und so die Fehlerquote erhöhen. Dadurch gefährden sie Kollegen und machen den Betrieb sogar rechtlich angreifbar.

Tipps zur Softwareauswahl und der digitalen Umsetzung

1. Den Mitarbeiter ins Zentrum stellen

Bevor Sie eine separate Arbeitsschutzsoftware kaufen, bedenken Sie, dass Qualifikationen und Expositionsverzeichnis immer einem Mitarbeiter zugeordnet sind. Sie sollten die Daten zentral bei der Personalakte des Mitarbeiters liegen haben. Bei mehreren Tools und Ablageorten sind Übertragungsfehler und doppelte Eingaben vorprogrammiert. Eine All-in-one Software wie z. B. „prokai“ ist daher in den meisten Fällen effizienter und günstiger.

Wird ein Mitarbeiter einem Projekt zugeteilt, kann in einer Software zentral geprüft werden, ob die notwendige Qualifikation vorliegt und noch gültig ist. Auch das Expositionsregister wird im Anschluss dort befüllt. Im Falle eines Abgangs ist das Verzeichnis dem Mitarbeiter auszuhändigen. Fehlerhafte Dokumentation könnte dann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Bedienbarkeit ist kein nettes Extra

Achten Sie auch darauf, Ihre Mitarbeiter ins Zentrum der Softwareauswahl zu stellen. Das Tool sollte einfach zu bedienen sein, quasi keine Schulung benötigen und die Arbeit erleichtern, statt sie komplizierter zu machen. Andernfalls sind Produktivitätsverluste von über 30 Minuten pro Tag und Mitarbeiter keine Seltenheit. Stellen Sie den täglichen Verlust von Produktivität also unbedingt dem monatlichen Preis der Software gegenüber.

3. All-Inclusive, statt Zusatzkosten

Viele Handwerksbetriebe verwenden bereits ein ERP- oder Auftragssystem. Extra-Module für Expositionsverzeichnis und Mitarbeiterqualifizierungen kosten meist zusätzlich, sofern es diese Module überhaupt gibt. Viele Unternehmer stehen also vor der Entscheidung, zusätzliche Software oder zusätzliche Module zu bezahlen. Dabei kommen sie häufig zu dem Ergebnis, dass ein Umstieg auf eine All-Inclusive Lösung wie „prokai“ der wirtschaftlich sinnvollste Schritt ist. Der Vorteil liegt auf der Hand: Alle Daten sind zentralisiert, und alle Module sind bereits pauschal im Preis enthalten. Sie verursachen daher keine Mehrkosten – sollten gesetzliche Rahmenbedingungen es nötig machen, sind sie entweder bereits enthalten oder werden als kostenloses Update bereitgestellt.

4. Gesamtgesellschaftliche Folgen

Systemrelevante mittelständische Betriebe halten unser Land am Laufen. Doch für jede neue gesetzliche Pflicht bittet die Software der Tech-Riesen unser gesellschaftliches Rückgrat zur Kasse, führen aber fast keine Steuern ab. Geld, das schlussendlich unserer Gesundheit, unseren Kindern und auch unseren Berufsgenossenschaften fehlt. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen spielen für mich daher ebenfalls eine große Rolle in der Software-Auswahl.

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