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BAFA-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich

Grundsätzlich sind Luft-Luft-Wärmepumpen nach der Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, www.bmwk.de) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK, www.fgk.de) wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 / Version 2 „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Weitere Informationen mit Links und einer Downloadmöglichkeit für die aktualisierte Fachunternehmererklärung unter t1p.de/KKA2-23BAFA.

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