GEG-Novelle: Wohnungslüftung bietet Umsetzungsspielräume
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, Mindestanforderungen für die Raumklimaqualität in den Bereichen thermischer Komfort und Raumluftqualität (IAQ) festzulegen. Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität (IEQ) zu berücksichtigen und beispielsweise eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Maßgeblich werden diese Vorgaben über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umzusetzen sein. Hierfür hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag erste Ziele formuliert: Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz.
Ein breites Verbändebündnis weist in einer gemeinsamen Position darauf hin, was die Wohnungslüftung zum Erreichen dieser politischen Ziele beitragen kann – vor allem wenn die Empfehlungen der EPBD zügig und umfassend umgesetzt werden. Weil die EU-Richtline empfiehlt, auch die Innenraumqualität und insbesondere die Raumluftqualität zu berücksichtigen, wäre es nicht im Interesse der Menschen und ihrer Gesundheit, die Umsetzung zu verzögern oder auf ein Minimum der Vorgaben zu beschränken. Das Verbändebündnis sieht in der GEG-Novellierung eine einmalige Chance, neben der Energieeffizienz, der Senkung von Treibhausgasemissionen und verringerten Energiekosten auch die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner stärker in den Vordergrund zu stellen. Weitere Informationen sowie einen Link zum Positionspapier finden Sie unter www.t1p.de/KKA6-25GEG.
