Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
04.03.2026
Bild: Deutsche Sanierungsberatung GmbH
Am 24. Februar haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien die Eckpunkte für das neue Gebäudeenergiegesetz bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie es künftig heißen soll, vorgestellt. Ursprünglich war geplant, dass das Eckpunktepapier bereits Ende Januar vorliegt, doch es hat deutlich länger gedauert, bis sich die Parteien auf ein gemeinsames Papier einigen konnten. Bis Ostern soll nun ein konkreter Gesetzentwurf veröffentlicht werden, das Inkrafttreten ist für Anfang Juli 2026 geplant. Auf die wesentlichen Punkte soll nachfolgend eingegangen werden – mit Kommentierungen aus Sicht des VDKF (www.vdkf.de).
Streichung des § 71
Die wichtigste Änderung zum bisherigen GEG ist der Wegfall des §71. Um diesen ging es vor allem, wenn über das „Heizungsgesetz“ geredet wurde. Die Vorgabe, dass neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten haben müssen, soll entfallen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese einen bestimmten Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan und synthetischen Treibstoff nutzen – als „Bio-Treppe“ (aus unserer Sicht purer Euphemismus) bezeichnet. Ab 2028 soll die Bio-Treppe mit 1 % starten (Anmerkung: Der Biomethananteil im deutschen Erdgasnetz liegt laut Fachverband Biogas jetzt schon bei 1,6 %. Die Klimawirkung der „Grüngasquote“ dürfte also bis dahin bei null liegen). Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 % liegen, weitere Stufen sollen bis 2040 folgen.
Steigende Kosten für Gas- und Ölheizungen
Bild: Deutsche Sanierungsberatung GmbH
Woher die großen Mengen Bio-Brennstoffe kommen sollen, lässt das Eckpunktepapier genauso offen, wie es die Kosten der „Technologieoffenheit“ nicht klar benennt. Was die Grüngasquote für die Kosten einer Gasheizung bedeutet, hat die Deutsche Sanierungsberatung DSB (siehe Grafiken) errechnet. Die Kosten werden sich durch Grüngasquote, steigende Netzentgelte und CO2-Preise bis 2025 verdoppeln. Die DSB hat hierfür einen sehr konservativen Anstieg der Netzkosten für Gasnetze angenommen und erwartet, dass die Netzkosten noch deutlich mehr steigen als im Modell angenommen.
Keine Beratungspflicht
Im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) gab es im Zusammenhang mit der früheren 65-Prozent-Regel auch Vorschriften zur Information und Beratung von Betroffenen über erneuerbare Optionen beim Heizungstausch. Die Beratungspflicht ist im aktuellen Eckpunktepapier nicht mehr enthalten und soll offensichtlich gestrichen werden. Dies wäre eine fatale Fehlentscheidung, denn bei der komplexen Sachlage, vor allem in Bezug auf die künftig entstehenden Mehrkosten bei der Nutzung fossiler Brennstoffe, ist eine entsprechende Beratung von Endkunden dringend erforderlich.
Einhaltung der Klimaschutzziele fragwürdig
Es dürfen nun also in neuen Heizungen weiterhin fossile Brennstoffe verfeuert werden. Gekippt wurden auch Betriebsverbote für alte Heizkessel. Trotz allem sollen laut Bundesregierung die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten. Bereits heute verfehlt der Sektor „Gebäude“ regelmäßig die Vorgaben der sektorspezifischen Emissionsreduzierung, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben. Wie sich das mit dem neuen GMG ändern soll, wird im Eckpunktepapier nicht erläutert. Das im Vergleich zum GEG aus Sicht des Klimaschutzes deutlich abgeschwächte GMG wird die Situation sicher eher verschärfen. Aber das scheint der Bundesregierung egal zu sein, denn erst wenn eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, soll nachgesteuert werden – das ist dann das Problem einer anderen Regierung. Der 24. Februar könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat.
Wärmepumpenförderung soll fortgeführt werden
Eine wichtige Botschaft: Die Wärmepumpen-Förderung soll bis mindestens 2029 „auskömmlich“ fortgeführt werden. Was „auskömmlich“ bedeutet, hat Jens Spahn am 25. Februar im ARD-Morgenmagazin auf Nachfrage klargestellt – wörtliches Zitat: „Die Förderung wird so fortgesetzt, wie sie ist.“ Spannend wird sein, wie Herr Spahn das der CSU erklären wird. CSU-Chef Söder bezeichnete die Wärmepumpenförderung nämlich kürzlich als „völlige Übersubventionierung“. Konkret sprach er davon, die Förderung um mindestens 50 % oder mehr zu reduzieren. Diese unterschiedlichen Auffassungen sorgen erneut für Verunsicherung bei Endkunden – wenigstens innerhalb der Union sollte man sich im Vorfeld abstimmen, mit welchen Plänen zur Förderung man sich öffentlich äußert.
Keine Kältemittelvorgabe für Wärmepumpen/ Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden
Noch zwei Aspekte im Zusammenhang mit der Streichung des gesamten §71. Hiermit wäre auch der §71p hinfällig, der der Bundesregierung erlauben würde, den Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben. Wenn das im künftigen GMG so bleibt, würde sich in Deutschland nichts an den Vorgaben für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen, die sich aus der F-Gase-Verordnung ergeben, ändern.
Aber auch §71a würde weggefallen, was eigentlich nur ein schlampiger Fehler im Eckpunktepapier sein kann. Denn §71a regelt, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden müssen. Diese Anforderung wird aber durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegeben, darf also gar nicht entfallen und gilt sogar ab 2030 für Anlagen mit mehr als 70 kW. Im Gesetzentwurf des GMG dürfte diese Vorgabe also wahrscheinlich wieder auftauchen.
Die Strucksche Regel
Noch eine grundsätzliche Anmerkung zum Schluss: Alles eben Geschriebene bezieht sich auf das veröffentlichte Eckpunktepapier. Im Gesetzentwurf und erst recht im finalen Gesetz mögen manche Aspekte noch angepasst werden. Denn es gibt ja immer noch die „Strucksche Regel“ – benannt nach dem früheren SPD-Fraktionschef Peter Struck. Diese besagt, dass kein Gesetz so aus dem Parlament kommt, wie es eingebracht wurde. Gesetze werden nun mal vom Parlament beschlossen und nicht von der Regierung. Allzu viele Änderungen an den Kernpunkten des Eckpunktepapiers sind allerdings aus unserer Sicht nicht zu erwarten. Nach der monatelangen Hängepartie, wie es mit dem GEG weitergehen soll, werden sich die Regierungsparteien kaum die Blöße geben, noch einmal grundlegende Änderungen vorzunehmen. Spannend wird auf jeden Fall sein, ob im GMG auch tatsächlich die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) vollumfänglich umgesetzt werden.
