GMG: Neustart mit Fragezeichen
Am 24. Februar haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien die Eckpunkte (www.t1p.de/KKA2-26GMG) für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt, das fürderhin Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll. Bis Ostern soll nun ein konkreter Gesetzentwurf folgen.
Die wichtigste Änderung ist die Streichung des bisherigen §71. Diese Regelung stand im Zentrum der politischen Debatte um das sogenannte „Heizungsgesetz“. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, soll entfallen. Damit bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich. Voraussetzung ist künftig ein steigender Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Energieträger. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ soll 2028 mit einem Anteil von 1 % beginnen und ab 2029 mindestens 10 % erreichen – weitere Stufen bis 2040 sind geplant. Unklar bleibt allerdings, woher die benötigten Mengen an klimaneutralen Brennstoffen kommen sollen. Ebenso wenig werden die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen klar benannt.
Mit der Streichung des gesamten §71 würden auch einzelne Unterparagraphen entfallen, etwa Regelungen zu möglichen Kältemittelvorgaben für Wärmepumpen oder zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden. Letztere ist jedoch durch europäische Vorgaben bereits verpflichtend vorgesehen und dürfte daher im Gesetzentwurf wieder auftauchen.
Besonders kritisch ist aus Branchensicht der Wegfall der Beratungspflicht. Im bisherigen GEG war vorgesehen, Eigentümer beim Heizungstausch über erneuerbare Alternativen zu informieren. Angesichts steigender Energiekosten und komplexer Förderbedingungen wäre eine qualifizierte Beratung jedoch wichtiger denn je.
Auch mit Blick auf die Klimaschutzziele bleiben Zweifel. Der Gebäudesektor verfehlt seit Jahren seine Emissionsvorgaben. Gleichzeitig lockert das GMG zentrale Anforderungen des bisherigen Gesetzes. Wie die Ziele künftig erreicht werden sollen, bleibt im Eckpunktepapier offen.
Eine wichtige Botschaft für die Branche ist immerhin die geplante Fortführung der Wärmepumpenförderung bis mindestens 2029. Gleichzeitig sorgen jedoch widersprüchliche politische Aussagen von CDU und CSU über Umfang und Zukunft der Förderung erneut für Verunsicherung.
Fest steht: Das Eckpunktepapier ist nur der erste Schritt. Ein Gesetz gilt erst, wenn das Parlament zugestimmt hat. Größere Änderungen an den Grundlinien sind nach der langen politischen Hängepartie allerdings eher unwahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, dass die Branche den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleitet.
Ihr KKA-Chefredakteur
Matthias Schmitt
