Swegon

Ein falsches und marktfernes Signal

Die F-Gase-Verordnung ist grundsätzlich eine wichtige Maßnahme, um die Klimaziele zu erreichen. Vor dem Hintergrund der boomenden Nachfrage nach Wärmepumpen, den unzureichenden Kapazitäten im Handwerk und dem scharfen Fokus der politischen Akteure auf die Energiewende im Gebäudebestand, ist der neue Entwurf der F-Gase-Verordnung jedoch ein falsches Signal.

Verunsicherung der Branche: Investitionen in Forschung und Entwicklung oder Fertigungslinien basieren auf der bestehenden F-Gase-Verordnung. Die Nutzungsbeschränkungen bestimmter Kältemittel im neuen Entwurf sind jedoch unklar definiert. Beispiel: Ist eine Wärmepumpe mit alternativem Kältemittel im Gebäudebestand einsetzbar, auch wenn eine R290-Wärmepumpe theoretisch, aber nur sehr aufwändig umsetzbar ist, z. B. mit zwangsbelüftetem Gehäuse oder anderen sicherheitsbezogenen Zusatzmaßnahmen?

Verunsicherung der Betreiber: Mögliche Konflikte mit anderen Regelwerken stellen die Zukunftsfähigkeit heutiger Installationen infrage. Mehrere alternative Kältemittel werden erst 2025 durch das REACH Verfahren bewertet und gegebenenfalls mit Beschränkungen und Verboten belegt. Beispiel HFOs: Mehrere dieser Kältemittel weisen ein GWP < 150 auf, könnten durch REACH jedoch 2025 verboten werden.

Swegon bietet im Kernmarkt für gewerbliche Anwendungen mehrere R290-Systeme an. Zudem besitzen Swegon und seine Kunden im Gegensatz zum Gros der Heizungsbranche umfangreiches Kältetechnik-Know-how: Die Kälte- und Klimatechnik ist neben Lüftungstechnik die Kernkompetenz von Swegon.

Insgesamt stehen der Gebäudebestand, die Heizungsindustrie und das Handwerk vor einer massiven Transformation – weg von fossiler hin zu erneuerbarer Energie und Wärmepumpen. Dieser Wandel trägt dazu bei, dass wir kommenden Generationen eine lebenswerte Welt hinterlassen. Eine marktferne Novelle der F-Gase-Verordnung darf diese Transformation nicht gefährden. Vielmehr brauchen wir Planungssicherheit und einen marktgerechten Fahrplan. Die bestehende F-Gase-Verordnung erfüllt Beides.

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