Optimierung der Risikolebensversicherung
Erbschafts- und Einkommenssteuer kann man vermeiden
Selbstständige Kälteteanlagenbauer sind von einem frühzeitigen, unerwarteten Tod nicht mehr bedroht als andere Menschen. Dennoch gibt es besondere Aspekte der Vorsorge für Betroffene und deren Angehörige. Häufig schließen Selbstständige eine Risikolebensversicherung ab, die Angehörigen, insbesondere den Partner und mögliche Kinder finanziell absichern. Diese leistet ausschließlich im Todesfall des Versicherten, Ausschüttung zum Vertragsende erfolgen nicht.
Da viele Betroffene nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und keine oder geringe freiwillige Einzahlungen leisten, ist die Absicherung der Hinterbliebenen über die gesetzliche Weisen- und Witwenrente unzureichend. Bei einer individuellen Risikolebensversicherung ist vertraglich festgehalten, dass Angehörige bestimmte Leistungen im Todesfall erhalten. Erfolgt eine Absicherung über eine individuelle Rentenversicherung, ist die Absicherung der Angehörigen zu prüfen. Eine wahrscheinliche Lücke kann über eine Risikolebensversicherung geschlossen werden. Da sich die Leistungen der Anbieter kaum unterscheiden, kommt den Kosten die entscheidende Bedeutung zu. Informationen gibt es über verschiedene Portale, die allerdings nur die Anbieter aufführen, die dafür bezahlen. Unabhängiger ist finanztip.de, welche von einer gemeinnützigen Stiftung betrieben wird.
Als Einstellgröße kann an erster Stelle die Laufzeit festgelegt werden. Da mit höherem Alter die Sterbewahrscheinlichkeit steigt, erhöhen sich die Beiträge entsprechend. Wenn es auch schwierig ist, zu prognostizieren, wann die eigenen Kinder keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen, sollte dies grundsätzlich mit Ende der Ausbildung und dem Einstieg in das Berufsleben der Fall sein. Ob und wieweit der Partner einer Absicherung bedarf, kann nur individuell ermittelt werden. Der zweite Parameter ist die Höhe der möglichen Zahlung. Die Versicherungen bieten die Möglichkeit, dass die Summe jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz zurückgeht. Bei einem erfolgreichen Unternehmer, der im Laufe seines Berufslebens Vermögenswerte aufbaut, ist dies ein interessante Perspektive, allerdings bliebt die Herausforderung bestehen, dass entsprechende Prognosen bei Selbstständigen schwierig zu erstellen sind.
Weiterhin unterliegen die Auszahlungen im Todesfall bei der üblichen Vertragsgestaltung, bei der der Selbstständige als Versicherungsnehmer den Vertrag abschließt und die Beiträge bezahlt, dieser also gleichzeitig der Versicherte ist und ein Angehöriger demnach Bezugsbezugsberechtigter der Auszahlung ist, der Erbschaftssteuer. Insbesondere der starke Anstieg der Immobilienwerte führt zunehmend dazu, dass Erbschaftsteuer auch bei engen Angehörigen die Freigrenzen überschreitet. Weiterhin bestehen Lebenspartnerschaften zunehmend informell, sogenannte Patchworkfamilien werden von der seltenen Ausnahme zur häufigeren Realität. Dann sollen beispielsweise die Kinder abgesichert werden, die der Partner in die Ehe eingebracht hat, womit die sehr viel geringen Freibeträge für nicht verwandte Menschen gelten.
Ebenso könnte es sein, dass der Vermögensübergang eingeleitet und Schenkungen bereits erfolgt sind, d. h. die alle zehn Jahre zu nutzenden Freigrenzen ist schon ausgeschöpft. Bei einer nicht unüblichen Absicherung über 500.000 EUR ist der Freibetrag bspw. für Ehepartner bereits vollständig ausgeschöpft. Besteht keine formale Verwandtschaft, beträgt der Freibetrag nur 20.000 EUR, die Besteuerung der verbliebenden Summe liegt bei 30 %, womit die tatsächliche Leistung erheblich reduziert wird.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass zwar der Unternehmer der Versicherte ist, in dessen Todesfall die Vertragssumme an den Versicherten, bspw. an den Partner ausgezahlt wird, aber der Partner gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, also den Vertrag abschließt und die Beiträge leistet. In diesem Fall fällt die Leistung nicht unter den Nachlass und ist erbschaftsteuerfrei, Einkommenssteuer fällt ebenfalls nicht an. Wollen sich Partner gegenseitig absichern, kann eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung abgeschlossen werden, bei der beide Partner die aufgezeigte Lösung wählen.