BTGA / FGK / RLT-Herstellerverband

Novelle des Heizungsgesetzes: Technologieoffenheit braucht klare Klima- und Effizienzleitplanken

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA, www.btga.de), der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK, www.fgk.de) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband, www.rlt-geraete.de) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will. Entscheidend wird jedoch sein, Technologieoffenheit mit dem Erreichen der Klima- und Effizienzziele zu verbinden.

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will.
Bild: clipdealer

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will.
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Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetz entfällt die bisherige 65-%-Quote für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Zukünftig kommt es darauf an, die Klimaziele ebenso wirksam über alternative, technologieoffene und zielorientierte Mechanismen mindestens gleichwertig sicherzustellen.

Ein Katalog zulässiger Heizungsoptionen schafft Orientierung, bleibt jedoch technologie- und produktbezogen. Aus Sicht der TGA-Verbände bedeutet echte Technologieoffenheit, verbindliche CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzziele vorzugeben – ohne bestimmte Technologien oder Produkte dauerhaft zu privilegieren oder auszuschließen. Es ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch für Teilsanierungen geeignet sind. Maßgeblich sollte sein, dass ein System definierte Leistungs-, Emissions- und Effizienzanforderungen erfüllt. Ein solcher Ansatz stärkt Innovationen, schafft Investitionssicherheit und fördert den Wettbewerb um die besten Lösungen – bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.

Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation würde ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen. Moderne Gebäudeautomation vernetzt Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, optimiert den Betrieb in Echtzeit und erschließt gerade im Bestand erhebliche Energieeinsparpotenziale. Sie ist Voraussetzung für Transparenz, Digitalisierung und einen klimazielkonformen Gebäudebetrieb. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen darf daher nicht zurückgenommen werden, denn sie ist ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtline und muss erhalten bleiben.

Darüber hinaus sollte die Novelle das Gesamtsystem „Gebäude“ stärker in den Blick nehmen: Energieeffizienz entsteht durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung. Zusätzlich zur Energieeffizienz müssen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Menschen im Gebäude beachtet werden.

Diese systemische Perspektive bietet erhebliche Potenziale für Klimaschutz, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit und ist ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie. Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass das neue Gesetz Planungssicherheit, Innovationsdynamik und Klimazielkonformität gleichermaßen gewährleistet.

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