Arbeitssicherheit ist jetzt ein Grundrecht

Experte verrät 5 Fallen im Arbeitsschutz, die häufig unbeachtet bleiben

Die Internationale Arbeitsorganisation hat die Arbeitssicherheit kürzlich zu einem weltweiten Grundrecht erklärt. Zu Recht, denn trotz Gesetzes­vorschriften werden immer wieder Lücken aufgedeckt, die schwere Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben können. „Es gibt bereits viele ­Unternehmen, die viel Zeit und Geld in den Arbeitsschutz investieren, aber am Ende doch regelmäßig Unfälle passieren. Das liegt oftmals daran, dass die Menschen nicht mitgenommen werden. Leider gibt es aber auch noch die Unternehmen, die die eigenen Vorteile eines guten Arbeitsschutzes noch nicht erkannt haben”, erklärt Sicherheitskultur-Experte und Gewinner des deutschen Arbeitsschutzpreises Stefan Ganzke. Gerne zeigt er im folgen­den Artikel fünf Fallen im Arbeitsschutz auf, auf die Arbeitgeber achten sollten.

Falle 1: Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und sie regelmäßig zu aktualisieren, um potenzielle Gefahren für Mitarbeiter, die vom Betrieb ausgehen, zu analysieren. Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen im Arbeitsschutz, die für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen.

Doch leider wird diese Pflicht noch immer in einigen Unternehmen zu gering wahrgenommen – oder die Arbeit wird allein den Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit zugeordnet, ohne dass Führungskräfte und Mitarbeiter eingebunden werden. Das kann schwere Folgen haben.

Falle 2: Unzureichende Rahmenbedingungen

Wenn es um Arbeitsschutz geht, müssen vor allem die Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Das heißt, dass die Maschinen und Arbeitsgeräte sicher sein müssen und auch ausreichend Persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter vorhanden sein muss. Wer diese Bedingungen in Deutschland nicht erfüllt, weicht von den rechtlichen Anforderungen ab.

Tragen Mitarbeiter beispielsweise in einem explosionsgefährdeten Bereich keine ableitfähigen Sicherheitsschuhe, so besteht ein hohes Gefahrenpotential, weil unter bestimmten Rahmenbedingungen dadurch eine Explosion verursacht werden kann.

Falle 3: Entscheidungen von oben treffen

Häufig kommt es in den Unternehmen vor, dass Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure wichtige Entscheidungen zum Arbeitsschutz aus dem „Elfenbeinturm“ heraus treffen, anstatt sich im Gespräch mit den Mitarbeitern um gemeinsame Lösungen zu bemühen. Auf dieser Basis fällt es in den meisten Fällen schwer, Akzeptanz für ein sicheres Verhalten zu schaffen.

Falle 4: Negative Einstellung

Viele Mitarbeiter stehen dem Thema Arbeitsschutz grundsätzlich eher skeptisch gegenüber und sehen es als ein „lästiges Übel“. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Führungskraft selbst dem Thema negativ gegenübersteht. Deswegen ist es wichtig, dass alle Beteiligten an ihrer Einstellung und ihrem Mindset arbeiten. Arbeitsschutz sollte kein notwendiges Übel sein, sondern dazu dienen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestmöglich zu schützen.

Falle 5: Fehlendes Feedback

„Nicht getadelt ist gelobt genug“ ist ein Motto, das sich scheinbar viele Führungskräfte zu Herzen nehmen. Das Problem: Wer als Unternehmer sichere Verhaltensweisen etablieren und stärken möchte, sollte sich unbedingt frühzeitig angewöhnen, seine Mitarbeiter für ein positives Verhalten zu loben.

Ob ein erhobener Daumen, eine Einladung zu einem Getränk oder ein freundliches Schulterklopfen: Die Anreize, die Arbeitnehmer zu sicherem Verhalten motivieren, sind vielfältig. Ebenso wichtig ist es, frühzeitig einzugreifen, wenn es zu unsicherem Verhalten kommt. Hier gilt es, das persönliche Gespräch zu suchen, anstatt Mitarbeiter direkt abzumahnen.

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