Bei Unternehmensverkauf: Risiko Altersvorsorge

Haftung für sämtliche vorangegangenen Pflichten

Bei der Unternehmensnachfolge werden nicht selten Belastungen aus Versorgungszusagen vernachlässigt oder sogar komplett unberücksichtigt gelassen. Das jedoch kann fatale Folgen für Verkäufer und Käufer haben – handelt es sich doch oft um bedeutende Verpflichtungen mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken. „Nur eine fundierte Nachfolgeplanung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt, garantiert eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge“, betont Matthias Ehnert, der unter der Marke intelligentis bereits viele Unternehmensverkäufe begleitete.

„Aus juristischer Sicht handelt es sich bei einem Betriebsübergang um einen Schuldbeitritt des Übernehmers. Eine Enthaftung ist dabei kraft Gesetzes grundsätzlich ausgeschlossen“, weiß Eric Rabe, gerichtlich zugelassener Rentenberater. „Der Übernehmer tritt also in die Position der abgebenden Partei und haftet neben diesem für sämtliche vorangegangenen Pflichten.“ Nach einem Jahr wird in der Regel der ‚alte‘ Arbeitgeber von seinen Pflichten befreit. Ein Ausschluss dieser Nachfolgehaftung ist vom Gesetz ausgeschlossen. Das gilt für alle Regelungen zulasten der Arbeitnehmer. Eine Haftung besteht somit für den neuen Arbeitgeber insbesondere auch hinsichtlich etwaiger Versorgungszusagen.

Vor einer Nachfolge- oder Verkaufsplanung ist daher eine Unternehmensanalyse unerlässlich. Dazu gehört auch eine Risikobewertung bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung aller rechtlich und steuerrechtlich relevanten Fakten. Denn das bestehende Versorgungswerk hat einen massiven Einfluss auf die handelsrechtliche Bilanz und ist daher sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer von essenzieller Natur. Auch wenn im Unternehmen keine Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge besteht, sind häufig Gesellschafter- oder Geschäftsführer-Versorgungen vorhanden. Für diese besteht ebenso wie für eine Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ein Regelungsbedarf vor dem Unternehmensverkauf.

Rentnerbestände werden zum Bilanzrisiko

Eine große Herausforderung stellen bei der Unternehmensnachfolge die Rentnerbestände dar, in deren Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr eingegriffen werden kann. Berücksichtigt werden muss, dass bei steigender Lebenserwartung auch die Dauer der finanziellen Belastung für das Unternehmen steigt. Des Weiteren geht mit der Versorgung ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand einher. „Mit dem Versterben der ehemaligen Arbeitnehmer besteht dann sogleich ein Bilanzsprungrisiko“, betont Rabe. Auch etwaige Hinterbliebenenanwartschaften bergen ein zusätzliches finanzielles Risiko. Insbesondere, wenn Neuanwartschaften nicht mehr im Gleichgewicht zu Altanwartschaften stehen, kann es zu Deckungslücken und zu massiver finanzieller Belastung für das Unternehmen kommen.

„Aus diesem Grund sollte hinsichtlich der Altbestände eine umfassende Langzeitprognose vorgenommen werden, die alle tatsächlichen und potenziellen Belastungen umfasst“, empfiehlt Rabe. Anschließend kann der Rentenberater anhand der Prognose das bisherige Konzept analysieren und gegebenenfalls Alternativmodelle erarbeiten, die in finanzieller, bilanzieller und haftungsrechtlicher Hinsicht eine Verbesserung darstellen. In Betracht kommen beispielsweise eine Auslagerung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskassen, eine Abspaltung nach den UmwG/UmwStG oder die Gründung einer eigenen Gesellschaft zur Verwaltung der Versorgungszusagen.

„Ein Versicherungsmakler allein kann im Normalfall diese rechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricke nicht vollständig überblicken“, erklärt Rabe. Aus diesem Grund bedarf es an dieser Stelle eines spezialisierten Rentenberaters, der die verschiedenen Möglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge überblickt und einzustufen vermag. Dabei agiert dieser seiner Qualifikation entsprechend rechtsberatend und kann so alle relevanten Aspekte bearbeiten. Eine ganzheitliche Beratung steht im Mittelpunkt, da es bei der Unternehmensnachfolge unerlässlich sei, die Risiken des Versorgungswerkes zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls zu eliminieren. Matthias Ehnert erläutert: „Wir greifen bei intelligentis regelmäßig auf Rentenberater zurück, wenn uns bei der Unternehmensanalyse beispielsweise Pensionszusagen auffallen“.

Versorgungsansprüche belasten den Verkaufspreis

Die Risikobewertung bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensbewertung und beeinflusst damit maßgeblich den Kaufpreis eines Unternehmens. Dabei hat das Versorgungswerk eine große Auswirkung auf die Handelsbilanz des Unternehmens. „Ist wegen der Versorgungsansprüche das Eigenkapital bilanziell zu niedrig, verschlechtert sich die Marktposition des Unternehmens“, weiß der Rentenberater. Insbesondere die Pensionsrückstellungen, bilanziell Teil des Fremdkapitals, mindern das Eigenkapital unmittelbar.

Seit Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes 2005 werden Versorgungsverpflichtungen noch stärker in der Bilanz berücksichtigt. „Eine Neubewertung ist zwingend geboten“, betont Rabe. Unterschiedliche Strategien können im Einzelfall zur Verbesserung der Handelsbilanz beitragen. So kommen die Auslagerung der Leistungen, Erlassverträge mit Abfindungszahlung und eine Sanierung des Finanzierungskonzepts in Betracht. Die Wahl der Umstrukturierung ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem Eigenkapital und den bisherigen Vereinbarungen.

Unternehmensnachfolge strategisch planen

„Wir optimieren zusammen mit dem Alteigentümer das Unternehmen für den Verkauf“, erläutert Ehnert. „Dabei entwickeln wir die beste Strategie für die Zukunft und die Nachfolgeplanung, um den bestmöglichen Preis am Markt zu erzielen.“ Im Zuge der Analyse werden insbesondere Finanzierungslücken ausfindig gemacht und geschlossen. Dabei unterstützt auch der Rentenberater, denn hinsichtlich der bisherigen Versorgung gibt es einige Lösungen. Entweder bleibt diese wie bisher bestehen, wird geringfügig angepasst oder man wählt einen Wechsel des Durchführungswegs. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine unmittelbare Versorgungszusage besteht, die aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen auf einen mittelbaren Durchführungsweg ausgelagert werden soll.

Eine Auslagerung auf Unterstützungskassen ist nahezu steuerlich neutral möglich. „Es kommt aber ebenso eine Auslagerung auf externe Versorgungsträger oder eine Auflösungsabfindung in Betracht“, weiß Eric Rabe. „Im Rahmen der Konzepterstellung werden die verschiedenen Möglichkeiten bedacht und individuelle Lösungen gefunden.“ Einen Schwerpunkt bietet dabei die Gesellschafter- und Geschäftsführer-Versorgung, für die bestimmte Sonderregeln gelten. Eine zusätzliche Möglichkeit bildet die Ausfinanzierung, die je nach Liquidität des Unternehmens, Zeitpunkt, bestehender Vorfinanzierung und Rückendeckungskonzepten teilweise in Betracht kommen kann.

Eric Rabe

verfügt als langjährig tätiger Rentenberater mit dem Schwerpunkt betriebliche Altersversorgung und Sozialversicherungsrecht nicht nur über einen sehr breiten Erfahrungsschatz, sondern auch über einen exzellenten Zugang zu einem Experten-Netzwerk. Er berät deutschlandweit Unternehmen aller Größen und Branchen.

Matthias Ehnert

studierte Betriebswirtschaft an der TU Dresden und verantwortet heute als geschäftsführender Gesellschafter die Geschicke der ENWITO GmbH mit Sitz in Dresden. Für deren Marke intelligentis ist der 40-Jährige aktiv als M&A-Berater in der Unternehmensnachfolge für Betriebe tätig.

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