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Bundestag beschließt Chemikalien-Klimaschutzverordnung

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Das Parlament hat am Donnerstag, 26. März 2026, die von der Bundesregierung vorgelegte neue Fassung der „Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ beschlossen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung verzichtet. Wer die Debatte noch einmal verfolgen möchte, findet unter dem nachfolgenden Link weitere Informationen und Videos der Redebeiträge: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-treibhausgase-1156766. Die Bundesregierung nimmt damit die Änderungsmaßgabe an, unter welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. Januar der Verordnung zugestimmt habe. Der Bundestag hatte der ersten Fassung der Verordnung am 18. Dezember grünes Licht gegeben.

Eine vom Bundesrat gewünschte Änderung von Belang sei, so ließ der VDKF verlauten, aus seiner Sicht lediglich eine Ergänzung in § 10, durch die die Möglichkeit geschaffen werde, ein Unternehmenszertifikat wieder zu entziehen, wenn entweder wiederholt gegen die Vorgaben der F-Gase-Verordnung verstoßen wird oder wenn kein zertifiziertes Personal mehr im Unternehmen beschäftigt ist. Die weiteren Vorgaben der novellierten Chemikalien-Klimaschutzverordnung insbesondere im Hinblick auf die Zertifizierungen hatten Roswitha Böhrer, Dozentin an der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, und Christoph Brauneis, Beauftragter Politik & Medien an der Bundesfachschule und beim VDKF, in Ihrem Fachbeitrag in der KKA 1/2026 bereits ausführlich dargestellt.

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