Sauter

Gebäudeautomation ist Pflicht

Beim Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) 2024 zeigt sich im Hinblick auf die Anforderungen an die Gebäudeautomation und den Anlagenbetrieb ein Novum: Erstmals wird ein erhöhter Effizienzstandard in Bezug auf die Regelung, den Gebäudebetrieb und das Energiemanagement für Nichtwohngebäude gefordert. Eigentümer und Betreiber von Bestandsgebäuden sollten Sanierungsmöglichkeiten unbedingt prüfen und entsprechend Sanierungen baldmöglichst angehen.

Kaum ein Thema sorgte in letzter Zeit für so viele Kontroversen und Unsicherheiten wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Bild: Sauter

Kaum ein Thema sorgte in letzter Zeit für so viele Kontroversen und Unsicherheiten wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
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Lange wurde um das GEG gerungen, viel wurde es diskutiert, seit 1. Januar 2024 beginnt es zu greifen. Schon ab Stichtag muss in neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden (NWG) der Automationsgrad der Kategorie B nach DIN V 18599-11 entsprechen – bislang war Kategorie C ausreichend. Im Falle von Bestandsgebäuden greift diese Anforderung ein Jahr später und betrifft NWG mit einer Leistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 kW (dies entspricht bei NGW etwa einer Bruttogrundfläche über 4.000 bis 5.000 m²). Wer davon betroffen ist, hat also wenig Zeit für die Umsetzung.

Obligatorisch: Raumsensorik

Zur Einhaltung des Automationsgrades B ist Raumsensorik nunmehr zwingend erforderlich, ebenso die Kommunikation zwischen Anlagen, Systemen und Räumen. Überraschend kommt diese Regelung nicht, denn wie jedes Regelsystem ist auch die Gebäudeautomation nur so gut wie die Daten, auf denen sie aufbaut. Standardisierte Bussysteme machen die Automatisierung einfacher und preiswerter, und mit ihr lassen sich ohne weitere bauliche Maßnahmen zehn Prozent der Einsparpotenziale einer Modernisierung erreichen – eine Regelung also, die mit relativ geringem Aufwand viel erreicht.

Ab dem 1. Januar 2025 ist für sämtliche NWG außerdem ein digitales Energiemonitoring für die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischer Anlagen vorgeschrieben. Dazu braucht es ein aktives Energiemanagement vor Ort, das auch im vorgeschriebenen technischen Inbetriebnahme-Management unentbehrlich ist. Denn hier drängt ebenfalls die Zeit: Das GEG fordert, dass die Einregelung für einen optimalen Gebäudebetrieb nicht länger als eine Heiz- oder Kühlperiode in Anspruch nehmen darf.

Abwarten oder loslegen?

Der Wert einer Immobilie wird sich in naher Zukunft immer stärker nach seiner Energieeffizienz richten. Wer nicht agiert, gerät nicht nur mit dem GEG in Konflikt, sondern riskiert „Stranded Assets“.
Bild: CREM

Der Wert einer Immobilie wird sich in naher Zukunft immer stärker nach seiner Energieeffizienz richten. Wer nicht agiert, gerät nicht nur mit dem GEG in Konflikt, sondern riskiert „Stranded Assets“.
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Die Gebäudeautomation weist ein hohes Potenzial zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Immobilien auf
Bild: Sauter
Die Gebäudeautomation weist ein hohes Potenzial zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Immobilien auf
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Im novellierten Gebäude-Energie-Gesetz manifestiert sich eine Entwicklung, die seit Langem absehbar war. Die Gesetze der Physik sind unerbittlich – leider auch in puncto Klimawandel. Alarmierende Wetterextreme und -katastrophen schaffen einen Handlungsdruck, dem sich auf Dauer keine Regierung entziehen kann. Wer also hofft, er könne das Problem bis zur nächsten Bundestagswahl aussitzen, der hofft vergeblich. Denn eines ist klar: Der Wert einer Immobilie wird sich in naher Zukunft immer stärker nach seiner Energieeffizienz richten. Wer diesen Mega-Trend verschläft, gerät nicht nur mit dem Gesetz in Konflikt, sondern riskiert einen Modernisierungsstau, der schlimmstenfalls in ein nicht mehr vermiet- oder verkaufbares „Stranded Asset“ mündet.

Eigentümer sollten daher schnellstens aktiv werden und, sofern nicht bereits erfolgt, ihre Immobilien auf den Prüfstand stellen – im Hinblick auf die vorhandene Gebäudetechnik, den Automations- und Digitalisierungsgrad sowie den CO2-Fußabdruck.

Sind die Bestandsaufnahmen abgeschlossen und die richtigen Entscheidungen gefällt, sollte man die Umsetzung schnellstmöglich angehen. Es kann nicht oft genug betont werden: Die Umstellung ist unausweichlich. Und sie führt keineswegs zu Wettbewerbsnachteilen. Wer jetzt saniert, profitiert auch zeitnah von den Vorteilen: Smart Buildings sparen nicht nur Energie, sie lassen sich auch weit besser vermieten und verkaufen. Sie bieten den Nutzern mehr Komfort und lassen sich besser an zeitgemäße Anforderungen, zum Beispiel für Shared-Desk-Büros, anpassen. Sie sind zudem resilienter gegenüber hochvolatilen, nicht selten politisch geprägten Energiemärkten.

Der richtige Systempartner

Was viele Jahre aufgeschoben wurde, gilt es nun umzusetzen. Eigentümer müssen die richtigen Entscheidungen bei der weiteren Entwicklung einer Immobilie treffen und eine zeitliche Strategie entlang des Dekarbonisierungspfades aufbauen. Bei der Umsetzung des GEG sollte man sich an einen erfahrenen Systempartner wenden. Denn die geforderte Technik gibt es nicht erst seit gestern. Sauter (www.sauter-cumulus.de) zeigt anhand von Praxisbeispielen und Referenzen die Möglichkeiten und Potenziale moderner Gebäudeautomation und Digitalisierung auf.

Intelligente Gebäude werden Pflicht. Sie bringen Vorteile für jeden, der die Herausforderung proaktiv annimmt.

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