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Kostenloses Whitepaper zu Anforderungen des GEG 2024: Gebäudeautomation wird bestärkt


Bild: IGT

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Anfang September 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) beschlossen. Dort sind einige Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude enthalten. Nach Paragraph 71a müssen neue sowie bereits bestehende Nichtwohngebäude mit einem Gebäudeautomationssystem des Grades B oder besser ausgestattet sein. Zusätzlich wird vorgeschrieben, dass Systeme bis Ende 2024 herstellerübergreifend miteinander kommunizieren können. In seinem aktuellen „Tipp des Monats“ stellt das Institut für Gebäudetechnologie (IGT) ein konkretes Whitepaper mit einer genaueren Analyse der Anforderungen sowie entsprechenden Handlungsempfehlungen vor. Das kostenlose Whitepaper kann auf der Webseite des IGT heruntergeladen werden. Dort ist auch eine markierte Version vom Gesetzesbeschluss des GEG 2024 vorzufinden.

Die wichtigsten Anforderungen des GEG 2024 bezüglich der Gebäudeautomation zusammengefasst:

  • Nichtwohngebäude, die neu zu errichten sind, müssen mit einem Gebäudeautomationssystem des Grades B oder besser ausgestattet werden
  • Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden
  • Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einem bestehenden Gebäudeautomatisierungssystem ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 im Stande sein, herstellerübergreifend zu kommunizieren

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